Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes

Heute ist die Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes in Kraft getreten. Das hat natürlich auch für uns Bedeutung bzw. Konsequenzen. Mit dieser Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes bekommt die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut hier veröffentlicht, eine herausragende Bedeutung. Liegt sie drei Tage in Folge über 100, greift die sogenannte Notbremse und es wird nur noch kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen eines Haushalts erlaubt sein. Wie der Kreis Bergstraße heute klarstellte (Link ganz unten), bleiben unterhalb des Schwellenwerts von 100 die hessischen Verordnungen bzw. die Allgemeinverfügungen des Kreises gültig. In den jeweils gültigen Fassungen erlauben sie uns das gerade gut eingeübte Training einzelner Paare ggf. mit einem Trainer bzw. einer Trainerin.

Die wesentliche Änderung betrifft somit die Möglichkeit von Privatstunden. Die kann sich ab Dienstag ändern. Bis dahin kann die 7-Tage-Inzidenz des Kreises Bergstraße möglicher Weise den dritten Tag in Folge über 100 gelegen haben, so dass am übernächsten Tag die Regelverschärfungen gelten. Zuletzt lag die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag mit 97 unter dem Schwellenwert von 100.

Bis mindestens Montagabend, 26.4.2021, sind Privatstunden bei uns erlaubt.

Es wird wohl tagssaktuelle Feststellung des geltenden Status auf der Seite des Kreises Bergstraße geben.

Die Richtung der Lockerung setzt eine Folge von fünf Werktagen voraus, an denen der Schwellenwert von 100 unterschritte wurde. Dann würden am übernächsten Tag Privatstunden wieder möglich.

Wir sollten also alle dazu beitragen, die Notbremse zu vermeiden und im schlimmeren Fall helfen, sie wieder zu beenden. Natürlich ist die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Hygieneregeln ein guter Beitrag.

Paragrafenanalyse
Es ist mühsam, alle Paragrafen zu sortieren und für uns zu übersetzten. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay