Die Voraussetzung zur Teilnahme am Training lautet für Erwachsene ab dem 11.11.2021: geimpft, genesen oder besonders getestet. Mit dem besonderen Test ist dann ein PCR-Test gemeint, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der bisherige Antigentest reicht gemäß der neuen Landesverordnung nicht mehr aus.
Für Kinder und Jugendliche bleiben die Vorausetzungen zur Trainingsteilnahme wie bisher.
Die Inzidenz steigt über 100. Daher wird eine neue Allgemeinverfügung zu den Corona-Regeln im Kreis Bergstraße erlassen, die ab nächstem Dienstag (7.9.2021) gilt. Aus der Ankündigung des Kreis Bergstraße ist allerdings zu entnehmen, dass sich für uns praktisch nichts ändern wird.
Es bleibt sehr wichtig, die Hygieneregeln einzuhalten und sich auch als geimpfte oder genesene Person zu schützen.
Ansonsten wünschen wir weiter viel Spaß beim Tanzen!
Leider ist ab 20.8.2021 für den Einlass in Sportstätten für viele Personen ein 3G-Nachweis erforderlich. Der Inzidenzwert des Kreises Bergstraße bezüglich der aktuellen Corona-Infektionslage hat den Schwellenwert von 50 überschritten. Die daher erlassene Allgemeinverfügung verlangt bei allen Personen, die älter als 6 Jahre sind, einen Nachweis der vollständigen Impfung, des Genesenenstatus oder eines negativen Coronatests – kurz 3G-Nachweis – zum Betreten des Clubheims.
Alle Personen älter als 6 Jahre werden also gebeten, dem Vorstand einen 3G-Nachweis vor Trainingsbeginn zu schicken oder den Nachweis dem Trainer bzw. der Trainerin vorzuzeigen. Welche Nachweise konkret möglich sind, kann der Allgemeinverfügung des Kreises entnommen werden.
Für das freie Training ist eine zweistufige Buchung eingeführt worden. Nach der gewohnten Ticket-Buchung erfolgt zunächst nur die Eingangsbestätigung. Wenn dem TSC ein 3G-Nachweis für die beteiligten Personen vorliegt, wird die Buchung bestätigt und man erhält ein zweites Mail. Da die Prüfung manuell erfolgt, kann es durchaus einen Tag bis zur Bestätigung dauern. Bitte frühzeitig buchen.
Die positive Entwicklung der Inzidenz ermöglicht Privatstunden. Die 7-Tage-Inzidenz ist seit mehr als fünf Werktagen unter dem Schwellenwert von 100 geblieben. Privatstunden werden daher wieder erlaubt.
Die Bundesnotbremse ist im Kreis Bergstraße nicht mehr angezogen. Ab Freitag gelten dann wieder die hessischen Infektionsschutz-Regeln der Stufe 1 (Mitteilung des Kreises Bergstraße). Für uns bedeutet das natürlich mehr Flexibilität und vor allem heißt es, mit unseren Trainern und Trainerinen wieder Privatstunden vereinbaren zu können. Am kommenden Wochenende müssen die Privatstunden manuell in der Liste im Clubheim eingetragen werden. Ein Nachtrag im Ticketsystem ist technisch leider nicht möglich.
Ab der nächsten Woche werden für jedes freies Training zwei Tickets buchbar sein. Das ermöglicht die gleichzeitige Nutzung des Clubheims durch zwei Haushalte. Das könnten zwei Paare sein oder ein Paar mit Trainer bzw. Trainerin. Wer alleine trainieren möchte, muss beide Tickets buchen. Die Nutzungsbedingungen und Hygieneregeln werden mit den neuen Tickets angepasst.
Die Regeln für Training richten sich nach der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz. Ist sie an fünf Werktagen in Folge unter dem Schwellenwert von 100, ergeben sich für uns neue Möglichkeiten. Wir hoffen, dass sich der abnehmende Trend im Kreis Bergstraße fortsetzt. Dann könnten ab Freitag Lockerungen umgesetzt werden. Vor dem Pfingstwochenende würden wir kurzfristig informieren. Das Ticketsystem wird noch nicht vorauseilend umgestellt.
Ab Dienstag, 27.4.2021, darf im freien Training nur noch ein Haushalt beteiligt sein. Der Kreis Bergstraße hat am Sonntag den dritten Tag in Folge den Schwellenwert von 100 überschritten, so dass diese Regelung des Bevölkerungsschutzgesetzes am übernächsten Tag – also am Dienstag – greifen wird. Das bedeutet, dass keine Privatstunden mehr erlaubt sind.
Die Nutzungsbedingungen und Hygieneregeln für das Clubheim wurden entsprechend geändert. Mit jeder Ticketbuchung ist jeder verpflichtet, sich selbst zu vergewissern, ob Privatstunden am Buchungstag erlaubt sind.
Heute ist die Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes in Kraft getreten. Das hat natürlich auch für uns Bedeutung bzw. Konsequenzen. Mit dieser Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes bekommt die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut hier veröffentlicht, eine herausragende Bedeutung. Liegt sie drei Tage in Folge über 100, greift die sogenannte Notbremse und es wird nur noch kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen eines Haushalts erlaubt sein. Wie der Kreis Bergstraße heute klarstellte (Link ganz unten), bleiben unterhalb des Schwellenwerts von 100 die hessischen Verordnungen bzw. die Allgemeinverfügungen des Kreises gültig. In den jeweils gültigen Fassungen erlauben sie uns das gerade gut eingeübte Training einzelner Paare ggf. mit einem Trainer bzw. einer Trainerin.
Die wesentliche Änderung betrifft somit die Möglichkeit von Privatstunden. Die kann sich ab Dienstag ändern. Bis dahin kann die 7-Tage-Inzidenz des Kreises Bergstraße möglicher Weise den dritten Tag in Folge über 100 gelegen haben, so dass am übernächsten Tag die Regelverschärfungen gelten. Zuletzt lag die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag mit 97 unter dem Schwellenwert von 100.
Bis mindestens Montagabend, 26.4.2021, sind Privatstunden bei uns erlaubt.
Es wird wohl tagssaktuelle Feststellung des geltenden Status auf der Seite des Kreises Bergstraße geben.
Die Richtung der Lockerung setzt eine Folge von fünf Werktagen voraus, an denen der Schwellenwert von 100 unterschritte wurde. Dann würden am übernächsten Tag Privatstunden wieder möglich.
Wir sollten also alle dazu beitragen, die Notbremse zu vermeiden und im schlimmeren Fall helfen, sie wieder zu beenden. Natürlich ist die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Hygieneregeln ein guter Beitrag.
Es sind neue Corona-Regeln im Anmarsch. Die gestrige Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs hat in Hessen schon zu einer neuen Verordnung geführt. Darin sind abhängig von Zeit und Corona-Inzidenzen auch Möglichkeiten für den Sport benannt.
Der Vorstand wird in seiner freitagabendlichen Sitzung die neuen Corona-Regeln analysieren und voraussichtlich am Wochenende hier mitteilen, welche Konsequenzen die Lockerungen für unseren Trainingsbetrieb haben. Spannend ist z. B. ob der Kreis Bergstraße noch ergänzende Regelungen erlässt.
Gemäß der am 11. Januar in Kraft tretenden Corona-Regelungen bleibt nur freies Training im Clubheim erlaubt.
Dem aufmerksamen Besucher unserer Homepage ist sicher nicht entgangen, dass die Gruppentrainings, die nach den Ferien schon im Kalender standen, wieder abgesagt werden mussten. Die Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sind in neue hessische Verordnungen eingeflossen. Bezüglich des Sports und unserer Clubheimnutzung hat sich dabei nichts verschlechtert – aber auch nichts gebessert. Die Verlängerung der Beschränkungen über das Ferienende hinaus verhindert also die geplanten Gruppentrainings. Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 31.01.2021.
Die nächtliche Ausgangssperre im Kreis Bergstraße ist per Eilverfügung aufgehoben worden. Also gibt es wieder mehr freies Training! Ab dem 4. Januar darf man sich auch nach 21 Uhr wieder im öffentlichen Raum aufhalten und nach dem Training nach Hause fahren. Jutta Hirsch hat die Zeitblöcke in den Terminen für freies Training bereits angepasst. Ab sofort kann auch wieder am späteren Feierabend trainiert werden.
Im Admin-Bereich des Buchungssystems ist zu sehen, dass von der Gelegenheit bereits reichlich Gebrauch gemacht wird. Allein am heutigen Vormittag wurden 17 Trainingsblöcke gebucht. Die guten Vorsätze für das neue Jahr wirken wohl positv. Im Dezember gab es insgesamt “nur” ca. 90 Buchungen.
Bitte nehmt insbesondere in den späten Stunden Rücksicht auf die Nachbarschaft und wählt eine angemessene Lautstärke. Die Nachbarn freuen sich übrigens auch über eine leise An- und Abreise. Vielen Dank und viel Spaß beim Training unter Einhaltung der Hygieneregeln und Nutzungsbedingungen.