Clubheimnutzung

Unser Handeln ist stets von dem Gedanken geleitet, keine Krankheiten zu verbreiten, Infektionsketten zu verhindern und Risikogruppen zu schützen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist folgendes einzuhalten. (Stand 9.5.2023).

Nutzungsbedingungen und Hygieneregeln

Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn

  1. der Zutritt zur Sportstätte nur gesund bezüglich einer ansteckenden Erkrankung erfolgt.
  2. Nach jedem Training ist das Clubheim gründlich zu lüften.

Grundlagen dieser Regeln

  • Beschluss des Vorstands des TSC Rot-Weiß Lorsch Bergstraße e.V.