Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes und der zugehörigen hessischen Verordnung gilt 2G (geimpft oder genesen) für Erwachsene für die Trainingsteilnahme. Für Kinder und Jugendliche sowie medizinisch begründete Ausnahmen bleiben die bisherigen Regelungen gültig.
Natürlich werden die Nutzungsbedingungen und Hygieneregeln für unser Clubheim entsprechend angepasst und präzisiert.