Das Clubheim ist gesperrt – Nutzung nicht gestattet

Das Clubheim ist gesperrt und die Nutzung nicht mehr gestattet. Die Maßnahme basiert auf Beschlüssen der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer. Diese haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart, wonach auch der Sportbetrieb in privaten Sportanlagen einzustellen ist und Zusammenkünfte in Vereinen zu verbieten sind.

Die Stadt Lorsch hat auch den Tanzsportclub über diese Maßnahmen unterrichtet.

In der Videobotschaft des Lorscher Bürgermeisters Christian Schönung weist dieser darauf hin, dass die Einhaltung der Vorgaben auch kontrolliert werden.

Die Nutzung des Clubheims ist daher bis zur Aufhebung der Beschränkungen nicht gestattet.